Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.09.2022
Sonstiges
27.06.2017
Eröffnungen
27.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
02.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
22.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
24.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.02.2012
Berichtigungen
07.02.2012
Neueintragungen